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JUGENDSCHUTZ
Grundsätzlich freuen wir uns über alle Gäste!
Jedoch müssen auch wir ein paar Spielregeln beachten, da selbstverständlich auch bei uns das Jugendschutzgesetz gilt.
Jugendliche unter 16 Jahre, NUR in Begleitung eines
Erziehungsberechtigten (Elternteil).
Aufenthalt mit Erziehungsberechtigten (Elternteil) bis Veranstaltungsende.
REGELUNG AB 16 JAHRE
Solange hier keine anderen Angaben gemacht werden, gelten bei uns grundsätzlich
folgende Regelungen:
Jugendliche ab 16 Jahren können aber ganz legal unsere Veranstaltungen -
Konzerte wie Parties und Sportevents - auch nach 24:00 Uhr besuchen, wenn sie
in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind.
Ebenso können z.B. Eure Eltern ihre Erziehungsberechtigung auf eine andere volljährige Person (Freundin, Nachbar usw.) übertragen!!! Dazu müsst ihr unser Formular downloaden und dieses vollständig ausgefüllt, sowie ALLE darin geforderten Dokumente, bei uns an der Türe vorlegen.
Gleichwohl gilt bei allen Veranstaltungen und auf unserem Gelände ein absolutes Alkoholverbot für alle Jugendlichen unter 16 Jahren, sowie ein Verbot von Brandwein oder brandweinhaltigen Getränken (Schnaps, Longdrinks) für Jugendliche unter 18 Jahren!
Wir führen natürlich Ausweiskontrollen durch!
ACHTUNG! SEHR WICHTIG!
Online gekaufte Eintrittskarten (z.B. über Ok-Ticket) und L.A. Hardtickets
werden bei Nichteinhaltung des Jugendschutzgesetzes NICHT rückerstattet!
Klartext: Einlass nur mit gültigem Ausweis und oben stehenden
Jugendschutzbestimmungen, egal wo das Ticket gekauft wurde!
!!! Es gibt kein Geld zurück !!!
Bei Rückfragen stehen wir Dir jederzeit zur
Verfügung.
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